Sachverständiger Freudenstadt

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Andrea Peter-Wolpert Freudenstadt

Andrea Peter-Wolpert

Bausachverständige und Baugutachterin

Zollernstraße 23
72290 Loßburg
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Steinbeis Interzert EN ISO/IEC 17024
Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Steinbeis Interzert gemäß EN ISO/IEC 17024

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Freudenstadt steht Ihnen Frau Andrea Peter-Wolpert als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Andrea Peter-Wolpert kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Freudenstadt, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Freudenstadt kommen bzw. sich nicht in Freudenstadt auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Freudenstadt - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Mit 23.760 Einwohnern (Stand Dez. 2020) ist Freudenstadt eine Große Kreisstadt im Regierungsbezirk Karlsruhe im Bundesland Baden-Württemberg. Ein anerkannter heilklimatischer und Kneippkurort, sowie ein traditionell beliebter Urlaubsort ist die Stadt Freudenstadt. Für seinen sehr großen und fast quadratischen Marktplatz ist Freudenstadt ebenfalls bekannt. Im Bereich des Oberzentrums Pforzheim, bildet die Stadt Freudenstadt für die umliegenden Gemeinden ein Mittelzentrum. Eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft besteht mit den Gemeinden Bad Rippoldsau-Schapbach und Seewald.

Freudenstadt hat folgende Stadtteile, diese sind wiederum Dörfer, Weiler, Höfe und Häuser untergliedert:

  • Freudenstadt mit Christophstal und Zwieselberg (16.159 Einwohner)
  • Dietersweiler und Lauterbad (2256 Einwohner)
  • Grüntal und Frutenhof (1027 Einwohner)
  • Igelsberg (254 Einwohner)
  • Kniebis (947 Einwohner)
  • Musbach (761 Einwohner)
  • Wittensweiler (2.186 Einwohner)

Die Stadt Freudenstadt hat folgende Nachbargemeinden (im Uhrzeigersinn beginnend im Norden):

  • Baiersbronn
  • Seewald
  • Grömbach
  • Pfalzgrafenweiler
  • Dornstetten
  • Glatten
  • Loßburg
  • Bad Rippoldsauschapbach

Wichtige Anlaufstellen:

Stadtverwaltung:

Markplatz 1
72250 Freudenstadt

Technisches Rathaus

Technisches Rathaus, 72250 Freudenstadt

Amtsgericht:

Stuttgarter Str. 15
72250 Freudenstadt


Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Andrea Peter-Wolpert kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Freudenstadt, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Freudenstadt kommen bzw. sich nicht in Freudenstadt auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Loßburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gemeinde Loßburg liegt im Landkreis Freudenstadt und beheimatet ca. 7.527 Menschen.

Sehenswürdigkeiten in Loßburg sind: Vogteiturm, Heimatmuseum Loßburg, Kinzigtäler Jakobusweg, Zauberland am Kinzigsee und Burgruine Sterneck.

Freizeit Aktivitäten:

  • Wandern im Schwarzwald: Mühlenwelt am Heimbach, Kinzigtäler Flößerpfad, Lombacher Schnapswanderweg
  • Im Sommer gibt es für Familien mit Kindern vielseitige Natur- & Erlebnisangebote
  • Loßburger Freibad
  • Loßburger Hallenbad

Loßburg ist in acht Ortsteile gegliedert: Loßburg, Betzweiler, Lombach, Schömberg, Sterneck, 24-Höfe, Wälde und Wittendorf

In der Nähe von Loßburg befinden sich die Städte: Freudenstadt (ca. 9km), Dornhan (ca. 10km), Alpirsbach (ca. 10km), Dornstetten (ca. 12km), Schramberg (ca. 30km), Sulz am Neckar (ca. 30km), Zell am Hammersbach (ca. 50km), Herrenberg (ca. 50km) und Rottenburg am Neckar (ca. 55km)

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Hauptstraße 50
72290 Loßburg

Bauamt:
Hauptstraße 50
72290 Loßburg

Amtsgericht Freudenstadt:
Stuttgarter Straße 15
72250 Freudenstadt

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